Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Trägerbehörde der Landesbildungszentren
Leistung der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte ist die soziale und berufliche Integration der Hörgeschädigten. Hierzu wird neben der Erfüllung des schulischen Bildungsauftrages eine soziale Einrichtung mit individuell - differenzierten pädagogischen und sozialen Angeboten bereitgestellt. Es ist das Ziel der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte, eine Integration aller Hörgeschädigten in die kommunizierende Welt so früh und so optimal wie möglich zu erreichen.
Das Landesbildungszentrum für Blinde hat einen landesweiten Auftrag für die Bildung, Ausbildung und berufliche Rehabilitation Blinder und hochgradig Sehbehinderter in Niedersachsen.
Die LBZH befinden sich in Trägerschaft des Landes Niedersachsen. Die Trägeraufgaben werden durch das Niedersächsische Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie wahrgenommen.
Ausführlichere Informationen zu den Angeboten der Trägerbehörde sowie der jeweiligen Landesbildungszentren erhalten Sie unter den Internetadressen der jeweiligen Bildungseinrichtungen.