Das LBZH Oldenburg
Gemeinsam auf einem guten Weg
Das LBZH Oldenburg liegt am Rande der Stadt Oldenburg mit Blick ins Grüne im schönen Stadtteil Eversten. Das Einzugsgebiet erstreckt sich von der niederländischen Grenze, bis hin zu den Toren Hamburgs.
Unsere Einrichtung zeichnet sich insgesamt in allen Bereichen durch Fachpersonal und interdisziplinäre Zusammenarbeit aus, die es uns ermöglicht, Ihr Kind dort bestmöglich abzuholen, wo es steht und es liebevoll und so individuell wie möglich zu unterstützen und zu begleiten. Wir freuen uns, dass Sie sich für das LBZH entschieden haben und mit uns diesen Weg gehen möchten.
PÄDAGOGISCH-AUDIOLOGISCHES BERATUNGSZENTRUM
Grundaufgabe der Pädagogischen Audiologie ist die Sicherstellung von audiologischen Befunden im Bereich von peripheren Hörstörungen und von auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen für eine optimale Entwicklung der Hörfähigkeit des Kindes.
Hierfür sind regelmäßige kindgemäße audiometrische Untersuchungen und Überprüfung der Hörhilfen der durch unsere Einrichtung betreuten Kleinkinder, Kindergartenkinder und Schüler erforderlich. Hörgeräte und Cochlea Implantate werden auf Funktionstüchtigkeit und Verstärkungsleistung überprüft. Die Neu- oder Umversorgung der Hörhilfen wird durch das Beratungszentrum intensiv begleitet. Eine kontinuierliche fachmedizinische Betreuung der Kindergartenkinder und Schüler durch einen HNO-Facharzt ist sichergestellt.
HÖRFRÜHFÖRDERUNG
Im Mittelpunkt der Hörfrühförderung steht das hörgeschädigte Kind, das konkrete Unterstützung erhält, um eine bestmögliche Hör-, Kommunikations- und Sprachentwicklung durchlaufen zu können. Unsere Aufgabe sehen wir darin, Kinder und Familien auf diesem Weg zu begleiten, zu informieren und in ihrer Selbstwirksamkeit zu stärken. Diese Angebote orientieren sich individuell und flexibel an den jeweiligen Bedarfen.
KINDERGARTEN
Bei uns spielen und lernen Kinder mit Hörbeeinträchtigung in Kleingruppen von acht Kindern.
Ziel unserer Pädagogik ist es, dem Kind einen Weg zur Kommunikation mit seiner Umwelt aufzuzeigen und es dabei zu begleiten.
SCHULE
GRUNDSCHULE
In der Grundschule des LBZH Oldenburg werden SchülerInnen von ausgebildeten HörgeschädigtenpädagogInnen nach den Curricularen Vorgaben für die Grundschule unterrichtet.
Der Unterricht erfolgt in einem für hörgeschädigte Kinder spezifischen Kommunikations- und Lernumfeld. Die hörgeschädigtenpädagogischen Maßnahmen richten sich nach dem individuellen Hör-, Sprech- und Sprachvermögen. Kommunikation, Hörentwicklung, Spracherwerb und Akzeptanz der Hörschädigung sind dabei zentrale Anliegen.
SEKUNDARSTUFE 1
Haupt- und Realschule
In der Haupt- und Realschule des LBZH Oldenburg werden SchülerInnen von ausgebildeten HörgeschädigtenpädagogInnen nach den Curricularen Vorgaben für die Hauptschule bzw. die Realschule unterrichtet. Die SchülerInnen können alle Bildungsabschlüsse der allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen erlangen.
Kommunikation, Hörentwicklung, Spracherwerb und Akzeptanz der Hörschädigung sind dabei zentrale Anliegen.
Sekundarstufe II
GYMNASIALE OBERSTUFE
In der Förderschule Hören des LBZH gibt es kein schulisches Angebot im Bereich der Sekundarstufe II. Allerdings können interessierte hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler mit der Zugangsberechtigung zur Sekundarstufe II auf ein Angebot des benachbarten Gymnasium Eversten Oldenburg (GEO) zurückgreifen:
Das Gymnasium Eversten Oldenburg hält eine auf die Bedürfnisse hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler zugeschnittene gymnasiale Oberstufe vor.
Sie zeichnet sich durch eine besondere technische und räumliche Ausstattung, intensiv fortgebildete Lehrkräfte, die enge Kooperation mit dem LBZH Oldenburg und ein im Rahmen der Oberstufenverordnungen möglichst optimales Fach- und Unterrichtsangebot aus.
INTERNAT
Das Internat ist ein weiteres Lern-, Erfahrungs- und Lebensumfeld. Mit seinen professionellen Möglichkeiten begleitet und unterstützt es die persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Wertschätzung, Vertrauen, Zuverlässigkeit und Sicherheit sind wichtig, um die Kinder und Jugendlichen in ihren Stärken und Schwächen individuell zu fördern. So können sie sich zu selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln.
SCHULISCHE INKLUSION
Die Fachpädagoginnen und -pädagogen des Mobilen Dienstes Hören begleiten und beraten Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigungen an Schulen sowie deren Eltern, Familien und Lehrkräfte.
Voraussetzung für die Beratung ist, dass bei dem Schüler/der Schülerin eine Hörschädigung bekannt ist oder auditive Auffälligkeiten beobachtet werden.
Durch die individuelle Begleitung, die Unterstützung bei der Anpassung des Lernumfeldes und der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Schulen, Ärzten, Akustikern, Therapeuten und Ämtern trägt der Mobile Dienst zur gelingenden Inklusion bei.